Anforderungen an ausführende Fachbetriebe
In Zusammenarbeit mit unseren Partnern übernehmen wir für für unsere Kunden die Planung und Bauleitung Ihrer Projekte.
- Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer nach § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug bzw. bei Kleinunternehmen entsprechende Eigenerklärung
- Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle)
- Bestätigung zum Gesamtumsatz für Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Unser umfangreiches Netzwerk aus Fachplanern und Handwerksbetrieben ermöglicht uns eine hochwertige Ausschreibung und Vergabe. Wir steuern und koordinieren für Sie alle am Bau beteiligten Fachplaner und Handwerksbetriebe gemäß Ihren Anforderungen und Interessen.
Haben Sie Interesse, für uns tätig zu werden? Dann können nachfolgendes Formular zur Vorstellung Ihres Unternehmens verwenden. Wir freuen uns auf Sie!